1. Im Allgemeinen – Interpretation
1.1. YONI Solutions LTD (YONI Solutions SA) (YONI Solutions AG) (die “Gesellschaft” oder das „Unternehmen“ oder „YONI Solutions“) ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Monthey, Schweiz, die unter der Referenz CHE 147.008.452 eingetragen ist.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Testvereinbarung (die „Bedingungen“) gelten für alle Dienstleistungen und/oder Produkte, die YONI Solutions dem Kunden zur Verfügung stellt. Die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf das Verhältnis erfordert keine besondere Bestätigung, zumal sich die Annahme durch den Kunden automatisch aus der Nutzung der von YONI Solutions erbrachten Dienstleistungen ergibt.
1.3. YONI Solutions bietet professionelle Dienstleistungen für die Analyse von Mikrobiomen. Im Gegensatz dazu darf YONI Solutions (einschließlich seiner Mitarbeiter, Organe und/oder Vertreter) unter keinen Umständen als eine natürliche oder juristische Person bezeichnet werden, die medizinische Beratung und/oder Empfehlungen in Bezug auf den Menschen und/oder seinen medizinischen Status oder seine Behandlungen gibt.
1.4. Gemäss Schweizer Recht gelten Probiotika unter bestimmten Voraussetzungen als Nahrungsergänzungsmittel, genau wie Vitamine oder Spurenelemente. Probiotische menschliche Lebensmittel unterliegen keinen spezifischen EU- oder Schweizer Regulierungsrahmen.
1.5. Die von YONI Solutions erbrachten Dienstleistungen können in den Kontext einer angemessenen medizinischen Beratung durch einen qualifizierten Arzt integriert werden. Dementsprechend ist jede Bezugnahme auf einen „Kunden“ in diesen Bedingungen als Bezugnahme auf den Endnutzer auszulegen, der letztendlich von den Dienstleistungen profitiert, während jede Bezugnahme auf einen „Arzt“ als Bezugnahme auf den qualifizierten Arzt (Gesundheits- / Allgemeinarzt) ausgelegt werden muss, der als Gesundheitsberater des Kunden auf der Grundlage separater Bedingungen interveniert an der YONI Solutions nicht beteiligt ist.
1.6. Der Arzt wird von YONI Solutions als Bevollmächtigter des Kunden im Zusammenhang mit solchen zu erbringenden Leistungen angesehen. Wenn in diesen Bedingungen auf den Kunden Bezug genommen wird, gilt diese Bezugnahme als Teil des Prozesses, der als “direkt und/oder über den Arzt“ bezeichnet werden kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
1.7. In diesen Bedingungen haben die Begriffe, die durch die Verwendung fetter Schrift zwischen Anführungszeichen und gegebenenfalls Klammern definiert werden, die Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird, wenn eine solche Typografie (für den betreffenden Begriff) verwendet wird.
1.8. Sofern nicht anders angegeben, gilt jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf „schriftlich“, „schriftlich“ und/oder einen ähnlichen Ausdruck als (i) originale handschriftliche Kommunikation und/oder (ii) jede Kommunikation, die per E-Mail an eine E-Mail-Adresse verteilt wird, die im Rahmen der von YONI Solutions erbrachten Dienstleistungen geeignet ist.
1.9. Falls alle oder ein Teil dieser Bedingungen in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden (unabhängig von der Quelle dieser Übersetzung), ist in jedem Fall der englische Wortlaut maßgebend.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Gültigkeit der Vereinbarung, nach der der Kunde bestimmte Dienstleistungen von der Gesellschaft bestellt, wird keiner bestimmten Form unterworfen. Für den guten Ruf der jeweiligen Aufzeichnungen des Unternehmens und des Kunden gelten jedoch nur Bedingungen und Inhalte, die schriftlich nachgewiesen werden können (einschließlich E-Mails und/oder ähnlich geeignete elektronische Kommunikationsmittel), als zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gültig anerkannt und vereinbart.
2.2. Der Vertrag ist gültig und bindend, sobald das Unternehmen die zu erbringenden Dienstleistungen schriftlich unter Bezugnahme auf die in dieser Bestätigung festgelegten Bedingungen bestätigt hat.
2.3. Jede verbindliche Vereinbarung mit dem Unternehmen kann nicht gekündigt, storniert und / oder widerrufen werden, indem der Kunde allein handelt, bis die Dienstleistungen vollständig von der Gesellschaft erbracht wurden. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund schriftlich darum bittet, dass die Dienstleistungen vor vollständiger Fertigstellung unterbrochen werden, kann das Unternehmen davon absehen, nicht erbrachte Dienstleistungen zu erbringen, die in der Vereinbarung vorgesehen sind, es ist jedoch festgelegt, dass in keinem Fall eine Preisminderung gilt.
3. Preise
3.1. Alle Preise, die in einem von der Gesellschaft in Umlauf gebrachten Dokument angegeben sind, sind in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, einschließlich Mehrwertsteuer angegeben. Wenn die Preise von der Gesellschaft dem Kunden in einer anderen Währung als Schweizer Franken zur Verfügung gestellt werden, ist diese andere Währung anwendbar und von diesem Kunden zu zahlen (auch unter Bezugnahme auf die in Abschnitt 2.2).
3.2. Die geltenden Preise beinhalten grundsätzlich keine Leistungen Dritter und deren spezifische Vergütung (z.B. Transportleistungen). Das Unternehmen kann (ist aber nicht verpflichtet), Dienstleistungen Dritter zugunsten des Kunden zu bezahlen, unter der Bedingung, dass die Rückzahlung durch den Kunden an das Unternehmen auf erstes Anfordern erfolgt.
4. Timing und Bedingungen
4.1. Vorbehaltlich Abschnitt 4.2in Abschnitt 2.2 spezifische Bestimmungen, die sich mit dem Zeitpunkt für den effektiven Abschluss der Dienstleistungen durch das Unternehmen befassen, vorbehaltlich des Erhalts der relevanten Informationen und Materialien durch das Unternehmen spätestens zu der entsprechenden Laufzeit. Für den Fall, dass eine anwendbare Bedingung nicht eingehalten wird, wird sich das Unternehmen nach besten Kräften bemühen, seine Dienstleistungen im Rahmen angemessener kommerzieller Vereinbarungen zügig zu erbringen.
4.2. In Ermangelung eines Hinweises, wie in Abschnitt 4.1, sind die anwendbaren Zeitpunkte und Bedingungen so, wie sie in der aktuellen und anwendbaren offiziellen Mitteilung des Unternehmens schriftlich und/oder über eine Website des Unternehmens angegeben sind.
4.3. In jedem Fall führt die Nichteinhaltung der geltenden Fristen und Bedingungen durch das Unternehmen nicht zu einer Entschädigung des Kunden, es sei denn, der Kunde hat das Unternehmen zuvor (wenn der Fehler festgestellt wurde) schriftlich darüber informiert, dass, wenn es keine Abhilfe für die Situation gibt, spätestens 10 Werktage ab dem Datum des Eingangs einer solchen Mitteilung, kann der Kunde den Auftrag für die von der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen kündigen. Unter solchen Umständen darf der einzige Anspruch des Kunden gegen das Unternehmen den Betrag der vereinbarten Preise, die der Kunde für die von der Gesellschaft in diesem Fall zu erbringenden Dienstleistungen zu zahlen hat, nicht übersteigen.
5. Leistungserbringung
5.1. Das Unternehmen ist nur dann in der Lage, die Dienstleistungen zu erbringen, wenn geeignete Informationen und Materialien rechtzeitig an dem Kunden angegebenen Ort eingehen.
5.2. Alle Transport- und/oder Kommunikationsrisiken gehen zu Lasten des Kunden.
5.3. Im Falle einer unerwarteten vorübergehenden Nichtverfügbarkeit wird das Unternehmen den Kunden so schnell wie möglich informieren, einschließlich der Bereitstellung eines geschätzten und angepassten Zeitplans.
5.4. Die Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das schriftliche Ergebnis unter Bezugnahme auf die von der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen erhalten hat. Ein solches Ergebnis kann (vorbehaltlich Verfügbarkeit) schriftlich und/oder über eine Software kommuniziert werden, die das Unternehmen dem Kunden zur Verfügung stellt und in den Umfang der Dienstleistungen einbezogen ist.
6. Aussetzung oder Verweigerung von Dienstleistungen
6.1. Das Unternehmen kann, ist aber nicht verpflichtet, die Zahlung der Dienstleistungen durch den Kunden vor der Erbringung seiner Dienstleistungen zu verlangen.
6.2. Eine Zahlungsanfrage des Unternehmens gemäß Abschnitt 6.1 kann jederzeit erfolgen. Wenn eine entsprechende Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann das Unternehmen, ist aber nicht verpflichtet, die Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen und / oder einzustellen, ohne dass das Unternehmen dafür haftbar gemacht wird.
6.3. Jede Aussetzung und/oder Einstellung von Dienstleistungen durch das Unternehmen im Rahmen dieses Abschnitts 6 kann die Haftung des Unternehmens nicht auslösen, auch wenn alle oder ein Teil der Dienste zu einem späteren Zeitpunkt nicht reaktiviert werden können.
6.4. Die Aussetzung und/oder Einstellung der Dienste mit oder ohne weitere Reaktivierung berührt nicht die Verpflichtung des Kunden, den Preis für die bestellten Dienstleistungen gemäß der Zahlungsaufforderung des Unternehmens zu zahlen.
7. Dienstleistungen Dritter
7.1. Sofern von der Gesellschaft in einem bestimmten Fall nicht schriftlich etwas anderes angegeben, werden alle Dienstleistungen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen erbracht werden, ohne Verantwortung des Unternehmens erbracht.
7.2. Insbesondere wird nicht erwartet, dass alle Dienste, die Software, Fernzugriff, Website(s) und/oder die Verwendung von Geräten Dritter beinhalten, für den Kunden dauerhaft verfügbar sind. Eine unerwartete und/oder angemessene Unterbrechung der Dienste gilt als akzeptabel und kann nicht die Verantwortung des Unternehmens auslösen.
7.3. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten zu vertreten, und der Kunde ist nicht berechtigt, das Unternehmen zu vertreten, insbesondere gegenüber Dritten, für die das Unternehmen schriftlich erklärt hat, die Verantwortung gegenüber dem Kunden zu übernehmen.
8. Höhere Gewalt
8.1. In jeder Situation höherer Gewalt (d.h. in jeder Situation, in der das Unternehmen daran gehindert wird, seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen und rechtzeitig aus irgendeinem Grund außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens zu erbringen), wird sich das Unternehmen nach besten Kräften bemühen, den Kunden so bald wie möglich über das Auftreten einer solchen Situation höherer Gewalt zu informieren. einschließlich (wenn möglich) Erwartungen in Bezug auf die Auswirkungen und alle verfügbaren Alternativen oder nächsten Schritte.
8.2. Das Eintreten einer Situation höherer Gewalt kann die Haftung des Unternehmens nicht auslösen. Die Verpflichtungen des Unternehmens und die entsprechenden Verpflichtungen des Kunden werden automatisch für die Dauer der Auswirkungen ausgesetzt, die sich aus einer solchen relevanten Situation höherer Gewalt ergeben. Das Unternehmen wird seine Dienstleistungen wieder aufnehmen, soweit es nützlich und angemessen ist, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
8.3. Für den Fall, dass das Eintreten einer Situation höherer Gewalt die Reaktivierung der Dienstleistungen verhindert (und/oder es weder nützlich noch angemessen ist), werden das Unternehmen und der Kunde einvernehmlich eine faire Vereinbarung erörtern, die insbesondere den Teil der erbrachten Dienstleistungen und den Teil des Nutzens dieser Dienstleistungen für jede der Parteien beim Eintritt der Situation höherer Gewalt berücksichtigt.
9. Zusicherungen und Gewährleistungen
9.1. Das Unternehmen wird dem Kunden seinen schriftlichen Bericht zur Verfügung stellen. Vorausgesetzt, dass die Anwendungsanweisungen und – anforderungen vom Kunden erfüllt wurden, erklärt das Unternehmen, dass dieser Bericht die Themen, die in der dem Unternehmen vorgelegten und genehmigten Bestellung identifiziert wurden, genau enthalten wird.
9.2. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen keine klinischen Ergebnisse per se darstellt und/oder verspricht.
9.3. Die vom Unternehmen ausgewählten Komponenten, wie sie im Assay enthalten sind, basieren auf Literaturrevisionen und internen Ergebnissen und sind nicht mit einer Empfehlung des Unternehmens verbunden.
9.4. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 9vom Unternehmen keine anderen Zusicherungen und/oder Gewährleistungen abgegeben oder gegeben, insbesondere stillschweigende und/oder interpretierte Zusicherungen und/oder Gewährleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Besondere Bestimmungen über die Haftung
10.1. Die Entnahme der Probe muss in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Anforderungen des Unternehmens erfolgen. Für den Fall, dass das Sammeln an eine andere Person als den Kunden delegiert wird, erfolgt diese Delegierung ohne Verantwortung des Unternehmens. Wenn der Kunde beabsichtigt, die Probe und/oder die Analyse selbst zu sammeln und/oder vorzubereiten, vorbehaltlich anderer Ansichten des Arztes (gegebenenfalls vor der Entnahme und/oder Vorbereitung), ist dies unter der gesamten Verantwortung des Kunden möglich.
10.2. Das Unternehmen kann nicht für fehlende gesammelte Proben verantwortlich gemacht werden, insbesondere wenn dies die Ergebnisse stören könnte, die in den vom Unternehmen zu erstellenden Bericht aufgenommen werden sollen.
10.3. Die Anweisungen zum Nehmen der Probe werden vom Unternehmen dem Kunden und/oder gegebenenfalls dem Arzt zur endgültigen Verwendung mit/durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
10.4. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Informationen, die (i) vom Kunden in Bezug auf seine eigenen Analyseergebnisse und/oder (ii) vom Arzt weitergegeben werden. Der Arzt hat die Autonomie, alle Informationen zu teilen, die der Arzt für angemessen hält.
10.5. Jede Empfehlung, die der Arzt dem Kunden unterbreitet, insbesondere auf der Grundlage der vom Unternehmen durchgeführten Analyse und des Berichts, liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Arztes.
10.6. Der Kunde und/oder der Arzt, der Probleme und/oder Nichtkonformitäten im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen feststellt, ist verpflichtet, diese Situation dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung und/oder Auswirkungen, die sich aus dem Fehlen einer solchen sofortigen Mitteilung an das Unternehmen ergeben.
10.7. Das Unternehmen hat eine Versicherung abgeschlossen, um alle Ansprüche Dritter (berufliche zivilrechtliche Verantwortung) abzudecken, die sich aus den von der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen ergeben könnten. Das Unternehmen hat keine andere Haftung gegenüber dem Kunden und / oder dem Arzt, als eine wirksame Deckung relevanter Angelegenheiten durch die Versicherungsgesellschaft zu verlangen. Insbesondere für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft sich nicht auf eine wirksame Deckung einer relevanten Angelegenheit einigt, darf die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden und / oder dem Arzt den Betrag des vereinbarten Preises, den der Kunde für die von der Gesellschaft in diesem Fall zu erbringenden Dienstleistungen zu zahlen hat, nicht übersteigen.
11. Geistiges Eigentum
11.1. Das Unternehmen ist und bleibt jederzeit der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit seinen Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten. Solche geistigen Eigentumsrechte umfassen (ohne Einschränkung) alle Patente, Urheberrechte, Marken, Know-how, Methoden, Konzepte und ähnliche Rechte, unabhängig davon, ob sie bereits im Rahmen der Registrierung registriert und/oder nicht registriert sind.
11.2. Alle Inhalte (Kit, Sampling, Material, Informationen, Kommunikation usw.), die von und/oder im Namen des Unternehmens in Verbindung mit den Dienstleistungen, die von der Gesellschaft erbracht werden können, zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht verwendet und/oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens vor.
12. Personenbezogene Daten
12.1. Im Zuge des Eintritts in die Beziehung mit dem Kunden und bei der Erbringung seiner Dienstleistungen verarbeitet das Unternehmen personenbezogene Daten über den Kunden. Sofern nicht ausdrücklich vom Kunden genehmigt, dürfen diese personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke als die Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen verwendet werden.
12.2. Der Kunde stellt dem Unternehmen wahrheitsgemäße und genaue personenbezogene Daten zur Verfügung, einschließlich der personenbezogenen Daten Dritter, die im Laufe der Beziehung zum Unternehmen zur Offenlegung berechtigt sind. Gegebenenfalls wird der Kunde diese personenbezogenen Daten unverzüglich und spontan aktualisieren (wie zuvor dem Unternehmen mitgeteilt).
12.3. Das Unternehmen verarbeitet diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz. Der Kunde wird darüber informiert, dass er bestimmte Rechte im Zusammenhang mit solchen personenbezogenen Daten hat, darunter das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht gegen unbefugte Datenverarbeitung.
12.4. Im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen kann das Unternehmen auch (gesondert) alle oder einen Teil der personenbezogenen Daten für das Unternehmen anonymisieren. Diese anonymisierten Daten gehören ausschließlich dem Unternehmen, einschließlich, zur Vermeidung von Zweifeln, aller Daten über Proben und/oder Restmaterialien (wenn die Dienstleistungen abgeschlossen sind).
13. Sonstige Geschäftsbedingungen
13.1. Das Unternehmen kann dem Kunden zusätzliche Dokumente, Empfehlungen und/oder Anweisungen im Rahmen der Testvereinbarung (die „Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) zur Verfügung stellen.
13.2. Diese anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch durch die Umsetzung der Testvereinbarung durch das Unternehmen aufgenommen, um dem Kunden den Erhalt effizienter und zuverlässiger Dienstleistungen zu ermöglichen. Sofern der Kunde nicht unverzüglich eine dieser anderen Geschäftsbedingungen ablehnt, werden diese in die Testvereinbarung aufgenommen, sofern diese anderen Bedingungen die Rechtslage des Kunden durch eine solche Aufnahme nicht beeinträchtigen dürfen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden (gegebenenfalls einschließlich des Arztes) unterliegt ausschliesslich den Gesetzen der Schweiz.
14.2. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz und werden von diesen geregelt.
14.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden (gegebenenfalls einschließlich des Arztes) und/oder diesen Bedingungen ergeben und die die Parteien nicht selbst lösen können, einschließlich Streitigkeiten über die Anwendung, Gültigkeit, Auslegung oder Auslegung dieser Bedingungen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die unter Bezugnahme auf den Sitz des Unternehmens zuständig sind, in Monthey (Schweiz).