Geschäftsbedingungen

1. Im Allgemeinen – Interpretation

1.1. YONI Solutions LTD (YONI Solutions SA)  (YONI Solutions AG) (die “Gesellschaft”  oder das „Unternehmen“ oder „YONI  Solutions“) ist eine Schweizer  Aktiengesellschaft mit Sitz in Monthey,  Schweiz, die unter der Referenz CHE 147.008.452 eingetragen ist.

1.2. Diese Allgemeinen  Geschäftsbedingungen der  Testvereinbarung (die „Bedingungen“) gelten für alle Dienstleistungen und/oder  Produkte, die YONI Solutions dem  Kunden zur Verfügung stellt. Die  Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf  das Verhältnis erfordert keine besondere  Bestätigung, zumal sich die Annahme  durch den Kunden automatisch aus der  Nutzung der von YONI Solutions  erbrachten Dienstleistungen ergibt.

1.3. YONI Solutions bietet professionelle  Dienstleistungen für die Analyse von  Mikrobiomen. Im Gegensatz dazu darf  YONI Solutions (einschließlich seiner  Mitarbeiter, Organe und/oder Vertreter)  unter keinen Umständen als eine  natürliche oder juristische Person  bezeichnet werden, die medizinische  Beratung und/oder Empfehlungen in  Bezug auf den Menschen und/oder seinen  medizinischen Status oder seine  Behandlungen gibt.

1.4. Gemäss Schweizer Recht gelten Probiotika unter bestimmten  Voraussetzungen als  Nahrungsergänzungsmittel, genau wie  Vitamine oder Spurenelemente.  Probiotische menschliche Lebensmittel  unterliegen keinen spezifischen EU- oder  Schweizer Regulierungsrahmen.

1.5. Die von YONI Solutions erbrachten  Dienstleistungen können in den Kontext  einer angemessenen medizinischen  Beratung durch einen qualifizierten Arzt  integriert werden. Dementsprechend ist  jede Bezugnahme auf einen „Kunden“ in  diesen Bedingungen als Bezugnahme auf  den Endnutzer auszulegen, der  letztendlich von den Dienstleistungen  profitiert, während jede Bezugnahme auf  einen „Arzt“ als Bezugnahme auf den qualifizierten Arzt (Gesundheits- /  Allgemeinarzt) ausgelegt werden muss,  der als Gesundheitsberater des Kunden  auf der Grundlage separater Bedingungen  interveniert an der YONI Solutions nicht  beteiligt ist.

1.6. Der Arzt wird von YONI Solutions als  Bevollmächtigter des Kunden im  Zusammenhang mit solchen zu  erbringenden Leistungen angesehen.  Wenn in diesen Bedingungen auf den  Kunden Bezug genommen wird, gilt diese  Bezugnahme als Teil des Prozesses, der  als “direkt und/oder über den Arzt“ bezeichnet werden kann, sofern nicht  ausdrücklich anders angegeben.

1.7. In diesen Bedingungen haben die  Begriffe, die durch die Verwendung fetter  Schrift zwischen Anführungszeichen und gegebenenfalls Klammern definiert  werden, die Bedeutung, die ihnen  zugeschrieben wird, wenn eine solche  Typografie (für den betreffenden Begriff)  verwendet wird.

1.8. Sofern nicht anders angegeben, gilt jede  Bezugnahme in diesen Bedingungen auf  „schriftlich“, „schriftlich“ und/oder einen  ähnlichen Ausdruck als (i) originale  handschriftliche Kommunikation und/oder  (ii) jede Kommunikation, die per E-Mail an  eine E-Mail-Adresse verteilt wird, die im  Rahmen der von YONI Solutions  erbrachten Dienstleistungen geeignet ist.

1.9. Falls alle oder ein Teil dieser Bedingungen in eine andere Sprache als Englisch  übersetzt werden (unabhängig von der  Quelle dieser Übersetzung), ist in jedem  Fall der englische Wortlaut maßgebend.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Gültigkeit der Vereinbarung, nach der  der Kunde bestimmte Dienstleistungen  von der Gesellschaft bestellt, wird keiner  bestimmten Form unterworfen. Für den  guten Ruf der jeweiligen Aufzeichnungen  des Unternehmens und des Kunden  gelten jedoch nur Bedingungen und  Inhalte, die schriftlich nachgewiesen  werden können (einschließlich E-Mails  und/oder ähnlich geeignete elektronische  Kommunikationsmittel), als zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gültig  anerkannt und vereinbart.

2.2. Der Vertrag ist gültig und bindend, sobald  das Unternehmen die zu erbringenden  Dienstleistungen schriftlich unter  Bezugnahme auf die in dieser Bestätigung  festgelegten Bedingungen bestätigt hat.

2.3. Jede verbindliche Vereinbarung mit dem  Unternehmen kann nicht gekündigt, storniert und / oder widerrufen werden,  indem der Kunde allein handelt, bis die  Dienstleistungen vollständig von der  Gesellschaft erbracht wurden. Wenn der  Kunde aus irgendeinem Grund schriftlich  darum bittet, dass die Dienstleistungen  vor vollständiger Fertigstellung  unterbrochen werden, kann das  Unternehmen davon absehen, nicht  erbrachte Dienstleistungen zu erbringen,  die in der Vereinbarung vorgesehen sind,  es ist jedoch festgelegt, dass in keinem  Fall eine Preisminderung gilt.

3. Preise

3.1. Alle Preise, die in einem von der  Gesellschaft in Umlauf gebrachten  Dokument angegeben sind, sind in  Schweizer Franken (CHF) und, sofern  nicht anders angegeben, einschließlich  Mehrwertsteuer angegeben. Wenn die  Preise von der Gesellschaft dem Kunden  in einer anderen Währung als Schweizer  Franken zur Verfügung gestellt werden, ist  diese andere Währung anwendbar und  von diesem Kunden zu zahlen (auch unter  Bezugnahme auf die in Abschnitt 2.2).

3.2. Die geltenden Preise beinhalten  grundsätzlich keine Leistungen Dritter und  deren spezifische Vergütung (z.B.  Transportleistungen). Das Unternehmen  kann (ist aber nicht verpflichtet),  Dienstleistungen Dritter zugunsten des  Kunden zu bezahlen, unter der  Bedingung, dass die Rückzahlung durch  den Kunden an das Unternehmen auf  erstes Anfordern erfolgt.

4. Timing und Bedingungen

4.1. Vorbehaltlich Abschnitt 4.2in Abschnitt 2.2 spezifische Bestimmungen, die sich mit  dem Zeitpunkt für den effektiven  Abschluss der Dienstleistungen durch das  Unternehmen befassen, vorbehaltlich des  Erhalts der relevanten Informationen und  Materialien durch das Unternehmen spätestens zu der entsprechenden  Laufzeit. Für den Fall, dass eine  anwendbare Bedingung nicht eingehalten  wird, wird sich das Unternehmen nach  besten Kräften bemühen, seine  Dienstleistungen im Rahmen  angemessener kommerzieller  Vereinbarungen zügig zu erbringen.

4.2. In Ermangelung eines Hinweises, wie in  Abschnitt 4.1, sind die anwendbaren  Zeitpunkte und Bedingungen so, wie sie in  der aktuellen und anwendbaren offiziellen  Mitteilung des Unternehmens schriftlich  und/oder über eine Website des  Unternehmens angegeben sind.

4.3. In jedem Fall führt die Nichteinhaltung der  geltenden Fristen und Bedingungen durch  das Unternehmen nicht zu einer  Entschädigung des Kunden, es sei denn,  der Kunde hat das Unternehmen zuvor  (wenn der Fehler festgestellt wurde)  schriftlich darüber informiert, dass, wenn  es keine Abhilfe für die Situation gibt,  spätestens 10 Werktage ab dem Datum  des Eingangs einer solchen Mitteilung,  kann der Kunde den Auftrag für die von  der Gesellschaft zu erbringenden  Dienstleistungen kündigen. Unter solchen  Umständen darf der einzige Anspruch des  Kunden gegen das Unternehmen den  Betrag der vereinbarten Preise, die der  Kunde für die von der Gesellschaft in  diesem Fall zu erbringenden  Dienstleistungen zu zahlen hat, nicht  übersteigen.

5. Leistungserbringung

5.1. Das Unternehmen ist nur dann in der  Lage, die Dienstleistungen zu erbringen,  wenn geeignete Informationen und  Materialien rechtzeitig an dem Kunden  angegebenen Ort eingehen.

5.2. Alle Transport- und/oder  Kommunikationsrisiken gehen zu Lasten  des Kunden.

5.3. Im Falle einer unerwarteten  vorübergehenden Nichtverfügbarkeit wird  das Unternehmen den Kunden so schnell  wie möglich informieren, einschließlich  der Bereitstellung eines geschätzten und  angepassten Zeitplans.

5.4. Die Dienstleistungen gelten als erbracht,  wenn der Kunde das schriftliche Ergebnis  unter Bezugnahme auf die von der  Gesellschaft zu erbringenden  Dienstleistungen erhalten hat. Ein solches  Ergebnis kann (vorbehaltlich  Verfügbarkeit) schriftlich und/oder über  eine Software kommuniziert werden, die  das Unternehmen dem Kunden zur  Verfügung stellt und in den Umfang der  Dienstleistungen einbezogen ist.

6. Aussetzung oder Verweigerung von  Dienstleistungen

6.1. Das Unternehmen kann, ist aber nicht  verpflichtet, die Zahlung der  Dienstleistungen durch den Kunden vor  der Erbringung seiner Dienstleistungen zu  verlangen.

6.2. Eine Zahlungsanfrage des Unternehmens  gemäß Abschnitt 6.1 kann jederzeit  erfolgen. Wenn eine entsprechende  Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kann das  Unternehmen, ist aber nicht verpflichtet,  die Dienstleistungen ganz oder teilweise  auszusetzen und / oder einzustellen, ohne  dass das Unternehmen dafür haftbar  gemacht wird.

6.3. Jede Aussetzung und/oder Einstellung  von Dienstleistungen durch das  Unternehmen im Rahmen dieses  Abschnitts 6 kann die Haftung des  Unternehmens nicht auslösen, auch wenn  alle oder ein Teil der Dienste zu einem  späteren Zeitpunkt nicht reaktiviert  werden können.

6.4. Die Aussetzung und/oder Einstellung der  Dienste mit oder ohne weitere  Reaktivierung berührt nicht die  Verpflichtung des Kunden, den Preis für  die bestellten Dienstleistungen gemäß der  Zahlungsaufforderung des Unternehmens  zu zahlen.

7. Dienstleistungen Dritter

7.1. Sofern von der Gesellschaft in einem  bestimmten Fall nicht schriftlich etwas  anderes angegeben, werden alle  Dienstleistungen, die von Dritten im  Zusammenhang mit der Beziehung  zwischen dem Kunden und dem  Unternehmen erbracht werden, ohne Verantwortung des Unternehmens  erbracht.

7.2. Insbesondere wird nicht erwartet, dass  alle Dienste, die Software, Fernzugriff,  Website(s) und/oder die Verwendung von  Geräten Dritter beinhalten, für den  Kunden dauerhaft verfügbar sind. Eine  unerwartete und/oder angemessene  Unterbrechung der Dienste gilt als  akzeptabel und kann nicht die  Verantwortung des Unternehmens  auslösen.

7.3. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, den  Kunden gegenüber Dritten zu vertreten,  und der Kunde ist nicht berechtigt, das  Unternehmen zu vertreten, insbesondere  gegenüber Dritten, für die das  Unternehmen schriftlich erklärt hat, die  Verantwortung gegenüber dem Kunden  zu übernehmen.

8. Höhere Gewalt

8.1. In jeder Situation höherer Gewalt (d.h. in  jeder Situation, in der das Unternehmen  daran gehindert wird, seine  Dienstleistungen in Übereinstimmung mit  den Vertragsbedingungen und rechtzeitig  aus irgendeinem Grund außerhalb der  angemessenen Kontrolle des  Unternehmens zu erbringen), wird sich  das Unternehmen nach besten Kräften  bemühen, den Kunden so bald wie  möglich über das Auftreten einer solchen  Situation höherer Gewalt zu informieren.  einschließlich (wenn möglich)  Erwartungen in Bezug auf die  Auswirkungen und alle verfügbaren  Alternativen oder nächsten Schritte.

8.2. Das Eintreten einer Situation höherer  Gewalt kann die Haftung des  Unternehmens nicht auslösen. Die  Verpflichtungen des Unternehmens und  die entsprechenden Verpflichtungen des  Kunden werden automatisch für die Dauer  der Auswirkungen ausgesetzt, die sich  aus einer solchen relevanten Situation  höherer Gewalt ergeben. Das  Unternehmen wird seine Dienstleistungen  wieder aufnehmen, soweit es nützlich und  angemessen ist, sobald dies  vernünftigerweise möglich ist.

8.3. Für den Fall, dass das Eintreten einer  Situation höherer Gewalt die Reaktivierung der Dienstleistungen  verhindert (und/oder es weder nützlich  noch angemessen ist), werden das  Unternehmen und der Kunde  einvernehmlich eine faire Vereinbarung  erörtern, die insbesondere den Teil der  erbrachten Dienstleistungen und den Teil  des Nutzens dieser Dienstleistungen für  jede der Parteien beim Eintritt der  Situation höherer Gewalt berücksichtigt.

9. Zusicherungen und Gewährleistungen

9.1. Das Unternehmen wird dem Kunden  seinen schriftlichen Bericht zur Verfügung  stellen. Vorausgesetzt, dass die  Anwendungsanweisungen und – anforderungen vom Kunden erfüllt  wurden, erklärt das Unternehmen, dass  dieser Bericht die Themen, die in der dem  Unternehmen vorgelegten und  genehmigten Bestellung identifiziert  wurden, genau enthalten wird.

9.2. Zur Vermeidung von Missverständnissen  wird darauf hingewiesen, dass das  Unternehmen keine klinischen Ergebnisse  per se darstellt und/oder verspricht.

9.3. Die vom Unternehmen ausgewählten  Komponenten, wie sie im Assay enthalten  sind, basieren auf Literaturrevisionen und  internen Ergebnissen und sind nicht mit  einer Empfehlung des Unternehmens  verbunden.

9.4. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt  9vom Unternehmen keine anderen  Zusicherungen und/oder  Gewährleistungen abgegeben oder  gegeben, insbesondere stillschweigende  und/oder interpretierte Zusicherungen  und/oder Gewährleistungen werden  ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Besondere Bestimmungen über die  Haftung

10.1. Die Entnahme der Probe muss in  Übereinstimmung mit den Anweisungen  und Anforderungen des Unternehmens  erfolgen. Für den Fall, dass das Sammeln  an eine andere Person als den Kunden  delegiert wird, erfolgt diese Delegierung  ohne Verantwortung des Unternehmens.  Wenn der Kunde beabsichtigt, die Probe  und/oder die Analyse selbst zu sammeln und/oder vorzubereiten, vorbehaltlich  anderer Ansichten des Arztes  (gegebenenfalls vor der Entnahme  und/oder Vorbereitung), ist dies unter der  gesamten Verantwortung des Kunden  möglich.

10.2. Das Unternehmen kann nicht für fehlende  gesammelte Proben verantwortlich  gemacht werden, insbesondere wenn  dies die Ergebnisse stören könnte, die in  den vom Unternehmen zu erstellenden  Bericht aufgenommen werden sollen.

10.3. Die Anweisungen zum Nehmen der Probe werden vom Unternehmen dem Kunden  und/oder gegebenenfalls dem Arzt zur  endgültigen Verwendung mit/durch den  Kunden zur Verfügung gestellt.

10.4. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich  für Informationen, die (i) vom Kunden in Bezug auf seine eigenen  Analyseergebnisse und/oder (ii) vom Arzt  weitergegeben werden. Der Arzt hat die  Autonomie, alle Informationen zu teilen,  die der Arzt für angemessen hält.

10.5. Jede Empfehlung, die der Arzt dem  Kunden unterbreitet, insbesondere auf der  Grundlage der vom Unternehmen  durchgeführten Analyse und des Berichts,  liegt in der ausschließlichen  Verantwortung des Arztes.

10.6. Der Kunde und/oder der Arzt, der  Probleme und/oder Nichtkonformitäten im  Zusammenhang mit den von der  Gesellschaft zu erbringenden  Dienstleistungen feststellt, ist verpflichtet,  diese Situation dem Unternehmen  unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das  Unternehmen übernimmt keine Haftung  und/oder Auswirkungen, die sich aus dem  Fehlen einer solchen sofortigen Mitteilung  an das Unternehmen ergeben.

10.7. Das Unternehmen hat eine Versicherung  abgeschlossen, um alle Ansprüche Dritter  (berufliche zivilrechtliche Verantwortung)  abzudecken, die sich aus den von der  Gesellschaft zu erbringenden  Dienstleistungen ergeben könnten. Das Unternehmen hat keine andere Haftung  gegenüber dem Kunden und / oder dem  Arzt, als eine wirksame Deckung  relevanter Angelegenheiten durch die  Versicherungsgesellschaft zu verlangen.  Insbesondere für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft sich nicht auf  eine wirksame Deckung einer relevanten  Angelegenheit einigt, darf die Haftung der  Gesellschaft gegenüber dem Kunden und  / oder dem Arzt den Betrag des  vereinbarten Preises, den der Kunde für  die von der Gesellschaft in diesem Fall zu  erbringenden Dienstleistungen zu zahlen  hat, nicht übersteigen.

11. Geistiges Eigentum

11.1. Das Unternehmen ist und bleibt jederzeit  der ausschließliche Eigentümer aller  geistigen Eigentumsrechte im  Zusammenhang mit seinen Produkten,  Dienstleistungen und Aktivitäten. Solche  geistigen Eigentumsrechte umfassen  (ohne Einschränkung) alle Patente,  Urheberrechte, Marken, Know-how,  Methoden, Konzepte und ähnliche  Rechte, unabhängig davon, ob sie bereits  im Rahmen der Registrierung registriert  und/oder nicht registriert sind.

11.2. Alle Inhalte (Kit, Sampling, Material,  Informationen, Kommunikation usw.), die  von und/oder im Namen des  Unternehmens in Verbindung mit den  Dienstleistungen, die von der Gesellschaft  erbracht werden können, zur Verfügung  gestellt werden, dürfen nicht verwendet  und/oder an Dritte weitergegeben werden,  es sei denn, es liegt eine vorherige  schriftliche Genehmigung des  Unternehmens vor.

12. Personenbezogene Daten

12.1. Im Zuge des Eintritts in die Beziehung mit  dem Kunden und bei der Erbringung  seiner Dienstleistungen verarbeitet das  Unternehmen personenbezogene Daten  über den Kunden. Sofern nicht  ausdrücklich vom Kunden genehmigt,  dürfen diese personenbezogenen Daten  nicht für andere Zwecke als die  Erbringung von Dienstleistungen durch  das Unternehmen verwendet werden.

12.2. Der Kunde stellt dem Unternehmen  wahrheitsgemäße und genaue  personenbezogene Daten zur Verfügung,  einschließlich der personenbezogenen  Daten Dritter, die im Laufe der Beziehung  zum Unternehmen zur Offenlegung  berechtigt sind. Gegebenenfalls wird der Kunde diese personenbezogenen Daten  unverzüglich und spontan aktualisieren  (wie zuvor dem Unternehmen mitgeteilt).

12.3. Das Unternehmen verarbeitet diese  personenbezogenen Daten in  Übereinstimmung mit den gesetzlichen  Bestimmungen der Schweiz. Der Kunde  wird darüber informiert, dass er bestimmte  Rechte im Zusammenhang mit solchen  personenbezogenen Daten hat, darunter  das Recht auf Zugang, Berichtigung,  Löschung, Einschränkung der  Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht gegen  unbefugte Datenverarbeitung.

12.4. Im Rahmen der Erbringung seiner  Dienstleistungen kann das Unternehmen  auch (gesondert) alle oder einen Teil der  personenbezogenen Daten für das  Unternehmen anonymisieren. Diese  anonymisierten Daten gehören  ausschließlich dem Unternehmen,  einschließlich, zur Vermeidung von  Zweifeln, aller Daten über Proben  und/oder Restmaterialien (wenn die  Dienstleistungen abgeschlossen sind).

13. Sonstige Geschäftsbedingungen

13.1. Das Unternehmen kann dem Kunden  zusätzliche Dokumente, Empfehlungen  und/oder Anweisungen im Rahmen der  Testvereinbarung (die „Anderen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) zur  Verfügung stellen.

13.2. Diese anderen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen werden  automatisch durch die Umsetzung der Testvereinbarung durch das  Unternehmen aufgenommen, um dem  Kunden den Erhalt effizienter und  zuverlässiger Dienstleistungen zu  ermöglichen. Sofern der Kunde nicht  unverzüglich eine dieser anderen  Geschäftsbedingungen ablehnt, werden  diese in die Testvereinbarung aufgenommen, sofern diese anderen  Bedingungen die Rechtslage des Kunden  durch eine solche Aufnahme nicht  beeinträchtigen dürfen.

14. Anwendbares Recht und  Gerichtsstand

14.1. Die Beziehung zwischen dem  Unternehmen und dem Kunden  (gegebenenfalls einschließlich des  Arztes) unterliegt ausschliesslich den  Gesetzen der Schweiz.

14.2. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz und werden von  diesen geregelt.

14.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im  Zusammenhang mit der Beziehung  zwischen dem Unternehmen und dem  Kunden (gegebenenfalls einschließlich  des Arztes) und/oder diesen Bedingungen ergeben und die die  Parteien nicht selbst lösen können,  einschließlich Streitigkeiten über die  Anwendung, Gültigkeit, Auslegung oder  Auslegung dieser Bedingungen,  unterliegen der ausschließlichen  Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte,  die unter Bezugnahme auf den Sitz des  Unternehmens zuständig sind, in  Monthey (Schweiz).